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Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreie Dienstleistungen
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
- Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
- Anlageberatung
- Anlagevermittlung
- Abschlussvermittlung
2. Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Barrierefreiheitsverordnung (BFSGV) sowie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) setzen vier Prinzipien voraus: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Die öffentlich zugänglichen Inhalte auf www.honorarfinanz-ag.de erfüllen diese Anforderungen in weiten Teilen:
2.1. Wahrnehmbarkeit
- Die Farbkontraste wurden entsprechend der WCAG 2.1 AA angepasst.
- Alle relevanten Bilder enthalten Alternativtexte.
- Videos werden mit automatisch generierten Untertiteln bereitgestellt.
- Die Informationsarchitektur folgt einer klaren visuellen Hierarchie mit strukturierten Überschriften und gegliederten Textbereichen.
2.2. Bedienbarkeit
- Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar.
- Interaktive Elemente, Formulare und Navigation sind über die Tab-Taste erreichbar.
- Alle Formulare sind mit entsprechenden `label`-Elementen versehen.
- Bei fehlerhaften Eingaben erscheinen klare Fehlermeldungen in Textform.
- Nach dem Absenden eines Formulars wird eine sichtbare Bestätigung angezeigt.
2.3. Verständlichkeit
Die Texte auf unserer Website richten sich an ein breites Publikum und wurden mit dem Ziel erstellt, Finanzthemen verständlich und transparent darzustellen. Teilweise liegt das Sprachniveau jedoch über dem empfohlenen Niveau B2. Eine sprachlich vereinfachte Darstellung zentraler Inhalte ist aktuell in Arbeit.
2.4. Robustheit
- Die Website ist auf die Nutzung mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern vorbereitet.
- Die semantische Struktur des Codes, einschließlich der Überschriftenhierarchie, ist weitgehend barrierefrei umgesetzt.
- Die Inhalte sind mit aktuellen Browsern und assistiven Technologien weitgehend kompatibel.
Die Bewertung der Anforderungen an die Barrierefreiheit erfolgte im Juni 2025 im Rahmen einer Selbstbewertung. Eine kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheitsmaßnahmen ist vorgesehen.
3. Interne Meldestelle
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website können Sie unsere interne Meldestelle kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt:
Honorarfinanz AG
Rittnertstr. 19
76227 Karlsruhe
E-Mail: info@honorarfinanz.ag
4. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheits-anforderungen ist:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
5. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Dienstleistungen
Die detaillierten Informationen zur Barrierefreiheit unserer einzelnen Dienstleistungen werden derzeit vorbereitet und stehen Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung. Wir arbeiten daran, diese Inhalte zeitnah bereitzustellen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
Inhaltsverzeichnis
- Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
- Allgemeine Beschreibung
- Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
- Was sind Finanzinstrumente?
- Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
- Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
- Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
- Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
- Wann besteht ein Widerrufsrecht?
- 2. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
- Barrierefreiheit dieser Information
- Barrierefreiheit in der Vermögensverwaltung
1. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
1.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
1.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung ?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögensverwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.
1.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
- Anteile an Investmentfonds und
- Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
1.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
- Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
- Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung)
- Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
- Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
- Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
- Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
1.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
- Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
- Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?)
- Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
- Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
- Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
- Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
- Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
1.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung wird für ein Jahr abgeschlossen. Sie können den Vertrag jederzeit nach Ablauf der Mindestvertragsdauer zum Ende eines Quartals kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
1.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
1.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
2. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
2.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
2.2 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
2.2.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Anlageberatung
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
Inhaltsverzeichnis
- Zur Anlageberatung
- 1.1 Allgemeine Beschreibung
- Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?
- Was sind Finanzinstrumente?
- Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung
- Erhebung persönlicher Daten
- Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung
- Erteilung einer Geeignetheitserklärung
- Ausführung der Empfehlung
- Unsere regelmäßigen Informationen
- Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages
- Zu den Kosten der Anlageberatung
- Wann besteht ein Widerrufsrecht?
- Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen
- Barrierefreiheit dieser Information
- Barrierefreiheit in der Anlageberatung
1. Zur Anlageberatung
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimme Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:
- Kauf eines Finanzinstruments, oder
- Verkauf eines Finanzinstruments, oder
- Halten eines Finanzinstruments, oder
- Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments.
Sie entscheiden selbst, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Mit der erteilten Empfehlung ist die Anlageberatung abgeschlossen. Die Ausführung der Empfehlung zum Beispiel in Form des Kaufs des Verkaufs des Finanzinstrumentes für Ihr Wertpapierdepot ist nicht mehr Teil der Anlageberatung.
2.2 Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?
Der Normalfall der Anlageberatung bezieht sich auf ein einzelnes Finanzinstrument. Von „portfoliobezogener“ Anlageberatung spricht man, wenn Gegenstand der Empfehlung ein ganzes „Portfolio“ ist.
Das Portfolio besteht aus dem Wertpapierdepot und dem Verrechnungskonto. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind. Auf dem Verrechnungskonto sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Finanzinstrumente gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung wird das gesamte „Portfolio“ berücksichtigt. In der Regel werden in regelmäßigen Abständen bestimmte Anlageempfehlungen erteilt, um das gesamte Portfolio auf Ihre Bedürfnisse auszurichten.
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Anlageberatung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
- Anteile an Investmentfonds und
- Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Anlageberatung als Wertpapierdienstleistung sein.
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung
Bei einer Anlageberatung soll die Empfehlung in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen erteilt werden.
2.4.1 Erhebung persönlicher Daten
Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
- Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?).
- Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung).
- Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?).
- Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?).
- Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?).
- Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?).
Bevor wir mit Ihnen einen Anlageberatungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Anlageberatungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
2.4.2 Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung
Auf Grundlage dieser Angaben erteilen wir Ihnen sodann eine für Sie geeignete Empfehlung. Insbesondere die Empfehlung zum Kauf und zum Halten eines Finanzinstruments muss Ihren Anlagezielen, Ihnen Nachhaltigkeitspräferenzen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Verhältnissen Rechnung tragen. Des Weiteren müssen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen so beschaffen sein, dass Sie die mit der Empfehlung verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen können.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung muss die Zusammensetzung des Portfolios insgesamt für Sie „geeignet“ sein. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen bestimmte Anlagerichtlinien. Diese müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Anlageberatungsvertrages und binden uns bei den laufenden Empfehlungen der Anlagen.
2.4.3 Erteilung einer Geeignetheitserklärung
Wir sind bei einer Anlageberatung gesetzlich verpflichtet, Ihnen für jede Empfehlung eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Darin wird erläutert, aus welchen Gründen wir die jeweilige Empfehlung für Sie als geeignet erachten.
Die Verpflichtung, eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, entfällt dann, wenn wir Sie als „professionellen Kunden“ eingestuft haben. Dies könnte in Betracht kommen, wenn Sie über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro verfügen.
2.5 Ausführung der Empfehlung
Die Ausführung der Empfehlung durch Kauf oder Verkauf gehört nicht mehr zur Anlageberatung. Sie können uns aber beauftragen, die Empfehlung für Sie auszuführen. Im Falle eines Kaufs erteilen wir der Depotbank für Sie den von Ihnen gewünschten einen Kaufauftrag. Im Falle des Verkaufs erteilen wird für Sie der Depotbank den von Ihnen gewünschten Verkaufsauftrag. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Diese Ausführung ist eine Anlagevermittlung oder eine Abschlussvermittlung. Hierzu stellen wir eine gesonderte Verbraucherinformation („Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung) zur Verfügung. In der Praxis wird in diesem Falle ein kombinierter Anlageberatungs- und Anlagevermittlung/Abschlussvermittlungsvertrag geschlossen.
2.6 Unsere regelmäßigen Informationen
Grundsätzlich erhalten Sie außer der Geeignetheitserklärung keine weiteren Informationen.
Nur für den Fall einer „portfoliobezogenen“ Anlageberatung und der beauftragten Ausführung bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die für Sie ausgeführten Empfehlungen sowie weitere Informationen.
In den regelmäßigen Berichten beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums. Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
- Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
- Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?).
- Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die portfoliobezogene Anlageberatung im Berichtszeitraum?).
- Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums.
- Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen.
- Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
- Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten informieren wir Sie bei einer portfoliobezogenen Anlageberatung und einer beauftragten Ausführung der Empfehlungen auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen.
2.7 Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages
Der Vertrag über die Anlageberatung wird für ein Jahr abgeschlossen. Sie können den Vertrag jederzeit nach Ablauf der Mindestvertragsdauer zum Ende eines Quartals kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.
2.8 Zu den Kosten der Anlageberatung
Über die Kosten der Anlageberatung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Anlageberatung erheben wir ein individuell vereinbartes Honorar (variable Vergütung).
Zusätzlich zur variablen Vergütung fällt bei der „portfoliobezogenen Anlageberatung“ auch eine sog. fixe Vergütung an. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie betreuen.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Anlageberatungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
2.9 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Anlageberatungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Anlageberatungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie Anlageberatungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits erteilten Empfehlungen und auch nicht die für Sie ausgeführten Käufe oder Verkäufe. Das heißt, dass die bis zum Widerruf auf Basis der erteilten Empfehlungen veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
2. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand).
3.2 Barrierefreiheit in der Anlageberatung
3.2.1 Abschluss des Anlageberatungsvertrages in Textform
Der Anlageberatungsvertrag kann in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen werden. Auch die anderen Dokumente können in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt werden. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
3.2.2 Digitaler Abschluss des Anlageberatungsvertrages
Der Anlageberatungsvertrag wird in der Regel digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Anlageberatungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:
- Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
- Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
- Erteilung geeigneter Empfehlungen oder Anlagerichtlinien bei „portfoliobezogener“ Anlageberatung: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
- Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den Empfehlungen oder vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie Anlageberatungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
- Depoteröffnung und Beginn der Anlageberatung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
- Sodann beginnt die Umsetzung des Anlageberatungsvertrages mit den vereinbarten Anlagerichtlinien. Sie erhalten die jeweiligen Anlageempfehlungen.
Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig auf unterschiedlichen Endgeräten weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen Datenverlust zu erleiden.
Der digitalen Onboarding-Prozesses wird in der Regel von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.
3.2.3 Barrierefreiheit der Empfehlungen
Bei den einzelnen Empfehlungen gewährleisten wir Barrierefreiheit wie folgt: Im Rahmen von persönlichen Gesprächen oder in Telefonaten erläutern wir mündlich, warum wir welche Empfehlung für Sie als geeignet erachten. Sofern Empfehlungen in Textform elektronisch übermittelt werden, sind die Dokumente so beschaffen, dass diese gut lesbar sind und mit einem geeigneten Programm auch vorgelesen werden können.
3.2.4 Barrierefreiheit der Geeignetheitserklärung
Die Erklärung, warum wir die Empfehlung als für Sie geeignet erachten, wird Ihnen in der Regel in Textform (= Papier, E-Mail oder PDF) zur Verfügung gestellt. Die Dokumente sind so beschaffen, dass diese gut lesbar sind und bei elektronischer Übermittlung mit einem geeigneten Programm auch vorgelesen werden können.
3.2.5 Barrierefreiheit der sonstigen Informationen
Auch die sonstigen Informationen und Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.