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Wie gestalten Sie als Geschäftsführer Ihre Altersvorsorge?
Angestellter oder Gesellschafter-Geschäftsführer – die gesetzliche Rentenversicherung ist für Geschäftsführer leider keine Versicherung, im Alter versorgt zu sein. Auch Alternativen wie Riester-Rente oder die Basis-Rürup-Rente reichen meist nicht aus, den erarbeiteten Lebensstandard halten zu können. Grundsätzlich spielt es für die Altersvorsorge keine Rolle, ob der Geschäftsführer gleichzeitig auch Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist. Allgemein gilt, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft weisungsabhängig von der Gesellschafterversammlung ist. Ist der Geschäftsführer nun gleichzeitig auch Gesellschafter, so ist er beherrschender Gesellschafter.
In beiden Fällen ist der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Diese verspricht allerdings nur einen geringen Anteil vom Nettoeinkommen als Altersvorsorge eines Geschäftsführers einer GmbH. In diesem Fall ist abzuwägen, ob die gesetzliche oder betriebliche Art der Altersvorsorge die Lösung ist oder ob private Sparpläne, wie ETF-Fonds die Liquidität im Alter sichern.
Möglichkeiten der Altersvorsorge für Geschäftsführer im Überblick
Um die Altersvorsorge eines GmbH-Geschäftsführers oder Gesellschafter-Geschäftsführers zu sichern, ist die private Altersvorsorge selbstverständlich ein möglicher Zusatz. Genau wie jeder angestellte Mitarbeiter kann auch der Geschäftsführer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen und die Kosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Dies ist allerdings als Altersvorsorge für einen GmbH Geschäftsführer nicht die optimale Lösung. Dieser hat nämlich einen Anspruch auf Altersversorgung über das Unternehmen, also eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer einer GmbH. Neben der betrieblichen Altersversorgung bietet sich allerdings auch für Geschäftsführer die Möglichkeit, in ETF-Fonds zu investieren, um die Rente aufzustocken.
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Die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer
In Ihrer aktiven Zeit führen Sie ein Unternehmen zum Erfolg und erarbeiten sich durch Fleiß und Ehrgeiz einen wohlhabenden Lebensstandard? Doch was passiert danach? Die Lücken in der Versorgung drohen, Ihren Lebensstandard im Alter aufgeben zu müssen. Doch was Sie in Ihr Unternehmen investiert haben, kann Ihr Unternehmen auch in Sie investieren – durch die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer einer Gesellschaft. Allerdings gibt es bei der Rente über Unternehmen einige Punkte zu beachten.
Geschäftsführer – angestellt oder beteiligt – wer hat Anspruch auf die bAV?
Bei der betrieblichen Altersversorgung von Geschäftsführern kommt es auf den Status des Geschäftsführers an, ob dieser überhaupt Anspruch auf bAV besitzt und wenn ja, in welchem Ausmaß. Dabei gibt es folgende Unterschiede:
- Geschäftsführer von Personengesellschaften
Als Geschäftsführer und auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft besteht kein Anspruch auf bAV. Es handelt sich um einen selbstständigen Unternehmer. Hier fehlt der Arbeitsvertrag, der für eine betriebliche Altersvorsorge Voraussetzung ist. Hier ist die Versorgung in Form einer Riester-Rente oder Rürup-Rente zu empfehlen. - Angestellte, nicht beteiligte Geschäftsführer
In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob es sich um einen angestellten Geschäftsführer einer Kapital- oder Personengesellschaft handelt. Er gilt als normaler Angestellter und kann somit von der betrieblichen Altersversorgung profitieren. - Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung
Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist dann stattgegeben, wenn der Geschäftsführer lediglich über eine Minderheitsbeteiligung verfügt. Er ist damit einem angestellten Geschäftsführer gleichgestellt. - Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
In der Sozialversicherung wird der Gesellschafter-Geschäftsführer rechtlich als selbstständig angesehen, weshalb die Sozialversicherungspflicht für ihn entfällt. Da er dennoch Angestellter des Unternehmens ist, ist er ebenfalls zur bAV berechtigt.
Wie sichern Sie Ihre Rente über die bAV?
Sind Sie als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig und leisten somit bereits einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, sind Sie zunächst schon einmal abgesichert. Die betriebliche Altersversorgung stellt somit einen Zusatz dar, die Sie durch die Investition von Tantiemen oder Sonderzahlungen aufstocken können.
Beherrschende Gesellschafter allerdings zahlen wie schon erwähnt keine Beiträge in die Sozialversicherung und somit auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Grundsätzlich ist es möglich, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, die bAV ist hier allerdings die attraktivste Alternative.
Welcher Durchführungsweg der bAV sichert Ihre Altersvorsorge?
Bei der durch eine GmbH finanzierte Altersvorsorge für Geschäftsführer ergeben sich steuerliche Vorteile für den Geschäftsführer selbst. Wie sich die Steuern letztendlich auswirken, hängt von der Gestaltung des Durchführungsweges ab. Allerdings kann man nicht sagen, die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer sei steuerfrei. Steuerfrei sind Beträge in Höhe von <= 536 Euro im Monat oder <=6.432 Euro im Jahr. Frei von Sozialversicherungsabgaben sind Beträge in Höhe von <=268 Euro im Monat oder <= 3.216 Euro im Jahr.
Zur Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer stehen drei verschiedenen Durchführungswege zur Auswahl:
Direkt versichert über die Direktversicherung
Genau wie jeder Angestellte eines Unternehmens ist auch der Geschäftsführer berechtigt, die Direktversicherung als Durchführungsweg der bAV zu wählen. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Angestellten ab. Dies kann auch in Form einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung erfolgen. Dabei wird ein Teil der monatlichen Sparbeiträge in Aktien angelegt. Sowohl für Angestellten als auch Unternehmen ist es sinnvoll, einen Teil der monatlichen Beiträge vom Arbeitgeber zahlen zu lassen. Der Arbeitgeber spart durch die Beteiligung 20 % der Sozialabgaben. Ist das Rentenalter erreicht, werden die Leistungen der Direktversicherung entweder in Form einer lebenslangen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung fällig.
Sicher versorgt im Alter dank Direktzusage
Die Direktzusage, auch genannt Pensionszusage einer GmbH an Geschäftsführer, ist eine Form der bAV, bei welcher der Arbeitgeber firmeneigenes Geld in die Rente der Angestellten investiert. Der Angestellte erhält eine direkte Zusage zur betrieblichen Rente, für deren Auszahlung allein der Arbeitgeber verantwortlich ist. Für Unternehmen selbst entsteht durch die Wahl der Pensionszusage eine Steuer-Ersparnis, da über die Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters Rückstellungen in Höhe der monatlichen Beiträge für den jeweiligen Mitarbeiter gebildet werden. Die Rückstellungen werden als Aufwand verbucht und vermindern somit den zu versteuernden Gewinn. Der Angestellte muss keine eigene Versicherung abschließen, die er vom Lohn bezahlen muss. Die Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer und angestellte Geschäftsführer erfordert keinen Unterschied. Unternehmen haben die Möglichkeit, gleichzeitig eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen, um eine Finanzierungshilfe der Pensionszusage zu erhalten und das Risiko ggf. auszulagern.
Unterstützung in der Altersvorsorge durch die Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist als ältester Durchführungsweg der bAV bekannt und agiert als Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Sie übernimmt die Abwicklung und die Auszahlung der Leistungen des Arbeitgebers. Die Beiträge in die Unterstützungskasse kann der Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzen. Außerdem reduzieren sich die Lohnnebenkosten. Der Angestellte profitiert durch die Unterstützungskasse von geringerer Einkommenssteuer und geringeren Sozialabgaben.
Mit ETFs versichert in den Ruhestand –
Die alternative Altersvorsorge für Geschäftsführer
Neben der betrieblichen Rente sollten auch Geschäftsführer Möglichkeiten heranziehen, privat Geld anzulegen und so höhere Renditen zu erzielen. Eine Möglichkeit ist die Investition in einen börsengehandelten Indexfonds (ETF). ETFs werden wie Aktien an der Börse gehandelt. Die Kurse sind deshalb jederzeit transparent und werden ständig aktualisiert. Wenn Sie sich als Geschäftsführer für ETFs zur zusätzlichen Versorgung im Alter entscheiden, müssen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Risikobereitschaft beachten. Durch die hohe Flexibilität der ETF-Fonds ist sicher die passende Anlage für Sie dabei! Ihre persönlichen Anforderungen stehen bei unserer Honorarberatung im Vordergrund. Unsere Berater arbeiten unabhängig und ohne Provision. Gerne können Sie Ihren Beratungs-Wunsch auch über unser Online-Kontaktformular angeben. Unsere Berater setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung.
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Davor Horvat ist seit 1995 in der Finanzbranche tätig. Als staatlich zugelassener Honorar-Anlageberater konzentriert er sich auf ganzheitliche Finanz- und Liquiditätsplanung mit Fokus auf Exchange Traded Funds (ETFs). Davor Horvat ist Gründer und Vorstand der Honorarfinanz AG. Seine mehr als 25-jährige Erfahrung in der Finanzbranche gibt er in zahlreichen Publikationen und Interviews, aber auch in Seminaren an Anleger weiter.