Die berufliche Selbstständigkeit ist für freiheitsliebende Entrepreneure aus mehreren Gründen attraktiv. Als Freiberufler zu jobben oder selbstständig ein Unternehmen zu gründen, kann nicht nur befreiend und bereichernd sein, sondern im Idealfall ein anständiges privates Vermögen aufbauen.
Auf der anderen Seite sind Selbstständige sowohl in Bezug auf die Krankenversicherung als auch in der Rentenpolitik klar im Nachteil. Deutschlandweite Umfragen bestätigen, dass rund 62 Prozent aller Selbstständigen um ihre finanzielle Lage im Alter bangen. Laut Minister Heil sind rund 3 Millionen Selbstständige im Alter nicht ausreichend abgesichert.
Zum Glück kann die Angst selbstständig Tätiger vor der Altersarmut in einer entsprechend professionellen Honorarberatung zur unabhängigen Altersvorsorge aus dem Weg geräumt werden. In einem Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen gemeinsam, welche Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige infrage kommt, wann gesetzliche oder staatlich geförderte Sparpläne für die Rentenvorsorge sinnvoll sind und wie Sie mit ETF-Anlagen eine liquide Altersvorsorge sichern können.
Sie möchten sich über die Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige informieren? Wir beraten Sie gerne!
Ob Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht betroffen sind oder nicht, hängt ganz davon ab, welchen Beruf Sie als selbstständig Arbeitender oder freiberuflich Angestellter ausüben. Selbstständige Lehrer und Pflegepersonen, Tagesmütter und Hebammen sind zum Beispiel automatisch versicherungspflichtig und müssen eine monatliche Abgabe an die gesetzliche Rentenversicherung leisten.
Selbstständige Unternehmer oder freiberufliche Autoren oder Künstler sind dagegen theoretisch von der Altersvorsorgepflicht befreit, sollten sich aber dennoch – oder gerade dann – über die Möglichkeiten eines effektiven Sparplans für die eigene finanzielle Zukunft informieren.
Die Berater der Honorarfinanz AG agieren unabhängig und arbeiten ohne Provision. Lassen Sie sich jederzeit unverbindlich zu einer für Sie infrage kommenden Lösung zur privaten Altersvorsorge als Selbstständiger beraten.
Beraten Sie sich ganz in Ruhe mit einem Honorarberater Ihres Vertrauens.
Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge stehen mir als Selbstständiger oder Freiberufler offen? Die Frage nach der besten Vorsorge für eine sorgenfreie Rente lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Dabei beeinflusst die Art Ihres Berufs die Auswahl ebenso, wie Ihr derzeitiges Einkommen, Ihre Gehaltsvorstellungen im Alter und Ihr Verhältnis zu Risiko-Investitionen Ihres Vermögens. Generell unterscheidet die deutsche Rentenpolitik zwischen der Grundsicherung durch die gesetzliche Altersvorsorge, die staatlich durch Zulagen geförderte Rentenversicherung und private Sparpläne für die Rente.
Sollte Ihre Berufsart nicht in die Kategorie der Rentenversicherungspflicht fallen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Dabei zahlen Sie monatlich einen festen Betrag in die gesetzliche Rentenkasse ein und sichern sich mit Rentenbeginn den Anspruch auf regelmäßige Auszahlungen durch das Versorgungswerk.
Als privatwirtschaftliche Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Ein Großteil deutscher Unternehmer entscheidet sich aus Gründen der Sicherheit und Steuerbegünstigung für die Investition in die Rürup-Rente. Die freiwilligen Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse werden steuerlich begünstigt und können in der Steuererklärung des Selbstständigen als Sonderabgaben gekennzeichnet werden. Selbstständige Unternehmer mit guten Umsätzen profitieren im Konzept der Basisrente gleich doppelt, denn es gilt: Je höher der freiwillige Beitrag und der zu versteuernde Gewinn des Versicherers, desto höher seine Steuerersparnisse. Das Einzahlen in die Rürup-Rentenkasse gewährleistet also eine steuerlich günstige Absicherung gegen die mögliche Altersarmut, ist aber nicht durch staatliche Zulagen begünstigt.
in 2019 sind Beiträge zu 88 % steuerlich abzugsfähig (später bis zu 100%)
angespartes Kapital kann nicht gepfändet werden
derzeit beitragsfrei in der Krankenpflichtversicherung
frühester Rentenbeginn mit 62 Jahren
Auszahlung nur als lebenslange Rente möglich
nicht vererbbar
Die einzige Form der staatlich geförderten Rentenversicherung ist die Riester-Rente. Zulageberechtigt sind selbstständige Angestellte, die aufgrund ihrer Berufsart versicherungspflichtig sind. Eine Ausnahme macht die Rentenpolitik bei mittelbar zulageberechtigten Personen, d.h. einem Selbstständigen oder Freiberufler mit einem in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlenden Ehepartner. Der finanzielle Vorteil der Riester-Förderung für Pflichtversicherte und deren Angehörige ist anständig: Die vom Staat gewährleistete Grundzulage für den Ruhestand betrug 2018 175 €.
Geringverdienern könnte ein Riester-Sparplan bei vorzeitigem Ausstieg allerdings teuer zu stehen kommen. Die Verwaltungsgebühren der Riester-Rente sind während der ersten fünf Jahre des Vertrags besonders hoch und werden dem Anleger bei einem vorzeitigen Abbruch der Einzahlungen in Rechnung gestellt. Der gefürchteten Altersarmut kann also nur bei beständiger Liquidität des Selbstständigen während der gesamten Ansparphase ein definitiver Riegel vorgeschoben werden.
steuerfreie Zuschüsse vom Staat über Grundzulage
angespartes Kapital kann nicht gepfändet werden
zusätzliche Günstigerprüfung durch Finanzamt, ob Steuererstattung vorteilhafter wäre
Rente muss voll versteuert werden
frühester Rentenbeginn mit 62 Jahren
Nachteile bei Wegzug ins Ausland
Wenn es der Selbstständigkeit an einer Eigenschaft fehlt, dann ist dies mit Sicherheit die Beständigkeit von Einnahmen. Als Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer kann der Umsatz mit Glück einige Monate bis zu einem Jahr im Voraus kalkuliert werden und während guter Zeiten eine hohe Liquidität mit sich bringen, kann in Monaten mit weniger Arbeit schon mal das Geld knapp werden.
Sparpläne für die private Altersvorsorge setzen genau an dieser Problematik an und ermöglichen dem Selbstständigen eine flexible Anpassung der monatlichen Beiträge während der Ansparphase. Der Versicherte kann auch wählen, ob die gesparten Beträge am Ende der Laufzeit in einer Summe oder – im Stil einer klassischen Rente – in Monatsraten ausgezahlt werden sollen. Außerdem gibt es Privatrenten, die eine Lebensversicherung beinhalten und so im unerwarteten Todesfall des Anlegers für die Hinterbliebenen sorgen.
Letztlich birgt die private Altersvorsorge Selbstständigen auch steuerlich Vorteile, denn die Auszahlungen müssen nur in der Höhe Ihres zu Rentenbeginn (Eintritt des Ruhestandes) geltenden Ertragsanteils versteuert werden.
Rentenbeginn vor dem 62. Lebensjahr möglich
Rente muss nur mit Ertragsanteil versteuert werden
Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten
Beiträge können nicht steuerlich geltend gemacht werden
Bei Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr erfolgt Besteuerung mit 25% plus KiSt und SolZ
Bei Auszahlung nach 62. Lebensjahr und 12-jähriger Mindestlaufzeit Besteuerung mit halbem persönlichem Steuersatz
Und wenn ich mein Geld ganz ohne Risiko anlegen möchte, um eine sichere Rente im Alter zu garantieren? Auch das ist mit einer privaten Altersvorsorge möglich. In Deutschland ist die Angst vor Anlagerisiken besonders hoch. Machen Sie sich über Ihre eigene Risikobereitschaft bewusst und kontrollieren Sie Ihre Anlagen mit der richtigen Anlage-Strategie.
Zunächst wollen wir Sie darüber aufklären, dass die Gewinnwahrscheinlichkeit der Aktien-Anlage überproportional mit der Anlagedauer steigt. Sich frühzeitig auf aktienarme Anlagen zu beruhen ist nicht unbedingt erforderlich. Je länger Ihre Anlagedauer, umso höher die Aktien-Einnahmen im Ruhestand. Die Höhe der Aktienquote ist eine individuelle Frage und muss je nach persönlicher Risikobereitschaft geklärt werden. Grundsätzlich ist festzustellen: Je höher das Alter, umso risikoaverser die Investoren.
Um Ihre Altersvorsorge zu sichern, können Sie sich auch an der Faustformel für die Aktienquote orientieren:
Aktienquote = 100 – Alter
Das bedeutet, dass ein Rentner im Alter von 65 Jahren lediglich 35 % seines Vermögens in Aktien investieren sollte.
ETFs sind börsengehandelte Indizes, mit denen Sie langfristig Vermögen mit Aktien aufbauen können. Mit ETF-Fonds legen Sie Sondervermögen an, das auch dann geschützt ist, wenn der ETF-Anbieter Pleite geht. Während der Ansparphase der ETF-Privatrente können Sie Ihre Beiträge nicht steuerlich geltend machen. Die Vorteile dieser Form der Privatrente kommen erst nach Ablauf der Versicherung zum Vorschein. Bei der Besteuerung sind die folgenden zwei Fälle zu unterscheiden:
Die ETF-Versicherung eignet sich außerdem auf Grund günstiger Versicherungskosten gut zur privaten Altersvorsorge und ist durch die Auswahl aus vielen ETFs individuell gestaltbar.
Sie sind selbstständig oder Freiberufler und möchten Ihre Ersparnisse clever anlegen? Lassen Sie sich zu der fondsgebundenen Anlage in ETFs beraten!
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Mietfrei den Ruhestand genießen? Das ist es, was viele Rentner schon frühzeitig zur Baufinanzierung bewegt. Mit mietfreiem Wohnen wollen viele Menschen der Altersarmut entgegenwirken. Renditen aus eigenen Immobilien erscheint allgemein zuverlässiger als der schwankende Aktienmarkt. Allerdings ist hierbei nicht zu vergessen: Mietfrei bedeutet nicht kostenlos. Kosten für Wasser, Strom, Heizung und Instandhaltung fallen trotzdem an. Dennoch ist der mietfreie Ruhestand bei der privaten Altersvorsorge nicht zu vernachlässigen.
Der Abschluss einer Rentenversicherung ist eine langfristige Investition, die mitnichten zwischen Tür und Angel durchgeführt werden sollte. Eine ausführliche Beratung zu den Zinsen, der Flexibilität und der Rendite des Vertrags ist ebenso wichtig, wie die regelmäßige Anpassung Ihres Sparplans.
Die potenzielle Gefahr der Altersarmut ist zwar kein Hirngespinst, kann aber durch entsprechende Vorsorge weitestgehend eliminiert werden. Gesetzliche Sparpläne wie die Basisrente (Rürup-Rente) und die Riester-Rente sind eine solide Lösung für Selbstständige mit einem beständigen Einkommen, da sie dem Anleger attraktive Steuervorteile bieten. Schwanken die Einnahmen und Gewinne innerhalb eines Jahres stark und möchte der Anleger sein Vermögen im Rahmen der Altersvorsorge vervielfachen können, so kann sich die Einzahlung in eine private Rentenkasse anbieten. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge können ebenfalls Anlagen im Aktien-, Immobilien- und Fond-Bereich von Vorteil sein, um der Altersarmut entgegen zu wirken. Hierzu sollten Sie sich einen Berater zur Seite ziehen.
Sie möchten selbstständig für Ihre Rente vorsorgen? Die erfahrenen Honorarberater der Honorarfinanz AG haben es sich zur Aufgabe gemacht, Selbstständige und Freiberufler nach deren individuellen Wünschen und persönlicher Risiko-Bereitschaft zu unterstützen. Im Gegensatz zu Mitarbeitern einer Bank arbeiten unsere Berater unabhängig und ohne Provision – die neutrale und individualisierte Beratung zu einer passenden Lösung für Ihre finanzielle Zukunft steht bei uns im klar im Vordergrund.
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